Eine Frage der Exzellenz?
Kommunikation über die Notwendigkeit öffentlicher Finanzierung von klassischer Musik untersucht mit Methoden der hermeneutischen Sozialforschung am Beispiel eines Positionspapiers des Musiker:innen-Berufsverbands unisono
1. Einleitung
Wird in den Medien von klassischer Musik gesprochen, scheint dies nicht selten in einem Ton der Besorgnis oder des Bedauerns zu geschehen. Diese Musikrichtung sei von Relevanzverlust und Publikumsschwund betroffen: Das klassische Konzert sei eine „aussterbende Gattung“ (Trölenberg, 2024), eine „weitere Schrumpfung“ der „Orchesterlandschaft“ in Deutschland sei absehbar (Werner-Jensen, 2019, S. 12), jüngere Generationen interessierten sich zu großen Teilen „gar nicht oder weniger stark“ für klassische Musik (Liz Mohn Center, 2023).
Klassische Musik in Deutschland ist jedoch nicht allein auf die Nachfrage durch das Publikum angewiesen, sondern scheint zusätzlich in hohem Maß von öffentlicher Förderung abhängig zu sein. Angefangen bei den Musikschulen, deren Etats oft zu mehr als der Hälfte aus öffentlichen Geldern bestehen (Deutsches Musikinformationszentrum, 2023), über Musikhochschulen, die für ihre Studierenden vergleichsweise hohe Pro-Kopf-Beträge aufwenden müssen (Statistisches Bundesamt, 2024a, 2024b), bis hin zum professionellen Ausüben des Musiker:innenberufs: nach dem Studium arbeiten die ausgebildeten Instrumentalmusiker:innen in der Regel in einem der 129 öffentlich finanzierten Orchester oder unterrichten an einer der ebenfalls öffentlich finanzierten Musikschulen oder Hochschulen; auch freie Ensembles, die selbstständige Musiker:innen beschäftigen, sind häufig öffentlich gefördert (Mertens, 2025).
Wenn nun davon ausgegangen werden muss, dass das Interesse an klassischer Musik tatsächlich tendenziell sinkt, so erscheint es fraglich, ob diese öffentliche Förderung auch in Zukunft immer gewährleistet sein wird. Ein gewisser Rechtfertigungsdruck scheint schon seit einigen Jahrzehnten insbesondere auf einer bestimmten Art von Berufsorchestern zu lasten: den Rundfunkorchestern. Neben vier Bigbands und sieben Chören gibt es in Deutschland im Jahr 2025 elf Orchester in Trägerschaft der Rundfunkanstalten (Mertens, 2025). Diese unterscheidet von anderen öffentlich geförderten Ensembles, dass sie über das Solidarmodell des Rundfunkbeitrags (Solidarmodell, o. J.) mitfinanziert werden. Der Rundfunkbeitrag stellt für die meisten Menschen in Deutschland eine regelmäßige verpflichtende Ausgabe dar und wird immer wieder grundsätzlich hinterfragt (Bundeszentrale für politische Bildung, 2025). Die Anzahl der Rundfunkorchester hat über die Jahrzehnte hinweg abgenommen (Mertens, 2025; Werner-Jensen, 2019, S. 19), zudem werden regelmäßig Zweifel an der Notwendigkeit einer vergleichsweise hohen Anzahl an Rundfunkklangkörpern in Deutschland geäußert (Bundeszentrale für politische Bildung, 2025; Lautenschläger, 2010; Die ARD soll auf ihre Rundfunkorchester verzichten, 2003).
Um die Rundfunkorchester, aber auch den Bereich der klassischen Musik im Allgemeinen, vor möglichen finanziellen Einschnitten zu schützen, erscheint eine breite Akzeptanz der Wichtigkeit von klassischer Musik in Politik und Gesellschaft vonnöten. Trölenberg schreibt diesbezüglich: „Die größte Gefahr derer, die professionell Kultur managen oder Konzerte gestalten, ist es, von sich selbst auf andere zu schließen“ (Trölenberg, 2024) und zitiert Müller-Brozovic: „es braucht die Einsicht, die eigene Voreingenommenheit sowie Vorurteile zu erkennen und vorbereitete Konzepte hinter sich zu lassen“ (Müller-Brozovic, 2023, S. 222). Nehmen Musiker:innen und Kulturschaffende im Bereich der klassischen Musik die Wichtigkeit ihrer Tätigkeit für selbstverständlich und vergessen darüber, dass diese in großen Teilen der Gesellschaft durchaus hinterfragt wird?
Dieser Frage soll sich in der vorliegenden Arbeit angenähert werden, indem Argumentationsmuster in einem speziellen Fall betrachtet werden, in dem Musiker:innen der Rundfunkklangkörper, vertreten durch ihren Berufsverband, sich selbst zu ihrer Tätigkeit äußern und für den Erhalt ihres Berufs einstehen. Dabei soll untersucht werden, welche Begründungen für die Wichtigkeit des Erhalts der Klangkörper gegeben werden, ob dabei von gewissen Voraussetzungen ausgegangen wird, die möglicherweise zu hinterfragen wären, und ob bzw. wie der grundsätzliche Wert klassischer Musik thematisiert wird.
2. Wahl des Forschungsmaterials
Das Positionspapier der Deutschen Musik- und Orchestervereinigung unisono mit dem Titel „#WirSindKulturauftrag“ wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Damit, so eine Pressemitteilung, „positioniert der Verband die Rundfunkklangkörper in der Debatte um Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (unisono, 2023). Das Papier gibt also den Standpunkt und die Meinungen der Mitglieder der Rundfunkklangkörper und ihrer Vertreter:innen wieder und beschreibt zu deren Untermauerung „wichtige Fakten, Alleinstellungsmerkmale und herausragende kulturelle Aktivitäten“ der Klangkörper (unisono, 2023). Da unisono nicht nur die Mitglieder der Rundfunkklangkörper, sondern aller professionellen Orchester in Deutschland vertritt (unisono, o. J.), könnte das Positionspapier Schlüsse auf den allgemeinen Stand der Debatte um die Notwendigkeit der Förderung klassischer Musik zulassen.
Für diese Arbeit wurde ein Teil aus dem genannten Positionspapier ausgewählt, der auf kompaktem Raum verschiedene Argumentationsmuster enthält. Teile des Positionspapiers, in denen vorrangig Beispiele erläutert werden, wurden außen vor gelassen.
3. Methode
In der vorliegenden Arbeit wird eine Äußerung einer bestimmten Personengruppe untersucht: ein von Berufsmusiker:innen in Rundfunkklangkörpern bzw. deren Vertreter:innen verfasstes Positionspapier. Bei dieser Personengruppe kann davon ausgegangen werden, dass sie eine gewisse Lebenspraxis teilt, die aus dem Ausüben des Berufs und der langjährigen Vorbereitung auf diesen Beruf erwächst. Die objektive Hermeneutik untersucht, um sich einer Lebenspraxis analytisch annähern zu können, Protokolle, die zwar einer einer anderen kategorialen Welt angehören als die sinnstrukturierte Wirklichkeit, jedoch die einzige Möglichkeit darstellen, einen „wissenschaftlichen Zugang zur sinnstrukturierten Welt“ zu erschließen (Wagner, 2001, S. 89). In dieser Arbeit wird mit dem Positionspapier als Protokoll der Lebenspraxis der Musiker:innen und ihrer Vertreter:innen gearbeitet.
Eine von mehreren Subjekten geteilte Lebenspraxis korrespondiert nach der objektiven Hermeneutik intersubjektiv geteilten Sinnstrukturen, aus denen sich verschiedene Optionen für soziales Handeln ableiten, zwischen denen die Subjekte entscheiden.
Die Objektive Hermeneutik geht davon aus, dass die Handlungsoptionen einer je konkreten Lebenspraxis durch Regeln formuliert sind. Welche Möglichkeiten vorliegen und welche Folgen welche Möglichkeiten zeitigen, darüber befindet nicht die Handlungspraxis, sondern darüber hat die Welt der sozialen Regeln schon vorgängig befunden. Welche der durch Regeln eröffneten Handlungsoptionen realisiert wird; das entscheiden nicht die Regeln, sondern die Fallstruktur. (Wernet, 2009, S. 15)
Entsprechend ist es ein Ziel dieser Arbeit, die spezifische Strukturiertheit der Lebenswelt der Musiker:innen zu rekonstruieren, um zu verstehen, warum bestimmte Argumentationsweisen im Positionspapier gewählt oder auch nicht gewählt wurden. Während es nach der objektiven Hermeneutik Regelkomplexe gibt, die universelle Gültigkeit beanspruchen dürfen, wie etwa die Regeln allgemeiner sprachlicher Kompetenz, existieren auch
Regeln mit geringer Reichweite (z.B. milieuspezifische Normen) und von u. U. nur sehr kurzer Lebensdauer […] In dem Maße, in dem die Allgemeinheit und Reichweite der in Anspruch genommenen Regeln abnimmt, kann sich selbstverständlich das Problem stellen, dass wir über diese Regeln nicht hinreichend und gesichert verfügen. Im Einzelfall wird es also zu einer Überprüfung der Unterstellung der Geltung der in Anspruch genommenen Regeln kommen müssen. (Wernet, 2009, S. 14)
So soll auch im vorliegenden Fall untersucht werden, ob der Berufsverband sich – implizit oder explizit – auf Regelkomplexe stützt, die einer größeren Allgemeinheit möglicherweise nicht selbstverständlich sind.
Entsprechend dem Verfahren der objektiven Hermeneutik ist das Vorgehen in dieser Arbeit rekonstruktionslogisch: „Ziel der Rekonstruktionslogik ist es, methodisch die Sache selbst so zum Sprechen zu bringen, dass sie durch ihre eigenen Strukturgesetzlichkeiten antwortet“ (Wagner, 2001, S. 95).
Der Niederschrift dieser Hausarbeit ist eine ausführlichere Feinanalyse vorausgegangen, unter anderem mit dem Zweck, den Einfluss von etwaiger Voreingenommenheit durch biografisch bedingte enge Vertrautheit mit dem Gegenstand des Positionspapiers und der Lebenspraxis der Verfasser:innen zu minimieren. Es folgt zunächst eine Zusammenfassung der Feinanalyse, deren vollständige Wiedergabe den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
4. Untersuchung des Materials
Die Zwischenüberschrift, mit der der ausgewählte Ausschnitt des Positionspapiers beginnt, enthält zwei Begriffe, die im Text häufiger vorkommen und deshalb genauere Betrachtung verdienen: „Kultur- und Bildungsauftrag“. Der Begriff „Kultur“ bleibt im Positionspapier undefiniert. Es könnte einerseits eine Gesamtheit von menschlichen Lebens- und Äußerungsweisen gemeint sein, zu denen Sprache, Bräuche, Feste, Künste und weiteres zählen; andererseits könnte „Kultur“ ein Prädikat für etwas sein, für das sich kultivierte, gebildete Menschen interessieren, etwa wenn die Rede von „Hochkultur“ ist. „Bildung“ ist ebenfalls ein Schlagwort, das häufig fällt, aber selten klar definiert wird. Etwas zu „bilden“ bedeutet im eigentlichen Sinn, etwas zu formen, herzustellen. Das Substantiv „Bildung“ kann eine Formung von Menschen beschreiben, indem sie mit Wissen angereichert werden. Analog zu Kultur kann auch Bildung als Anzeichen für einen sozialen Status aufgefasst werden: „gebildete Leute“ stehen im Gegensatz zu „Ungebildeten“. Die Verbindung dieser beiden noch nicht definierten Begriffe mit „-auftrag“ lässt vermuten, dass irgendjemandem eine Aufgabe gegeben wurde. Ein Auftrag kann eine Verantwortung implizieren; zu fragen wäre, ob der Auftrag irgendwann erfüllt sein wird und damit abgeschlossen werden kann.
Bezüglich des Zusatzes in der Überschrift „– gerade während der Pandemie“ kann aufgrund der Datierung des Papiers im Jahr 2023 davon ausgegangen werden, dass die damals abflauende Corona-Pandemie gemeint ist, die in fast allen Lebensbereichen zu starken Einschnitten geführt hat. Das „gerade“ scheint eine Art trotzige Haltung zu beschreiben, die sich gegen einen Widerstand richtet. Offenbar stand während der Pandemie etwas dem Kulturauftrag entgegen.
Auch der erste vollständige Satz beginnt mit Begriffen, die häufig im Text auftauchen: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk“. Öffentlich ist etwas, das offen, zugänglich für alle, eventuell auch repräsentativ für ein Kollektiv ist. Der Zusatz „rechtlich“ drückt aus, dass etwas hier einem Recht folgt, einer positivierten gesellschaftlichen Ordnung. „Rechtlich“ könnte auch ausdrücken, dass etwas juristisch abgesichert ist und nach einem gewissen Regelkomplex als richtig bewertet wird. Der Rundfunk besteht aus den Medien Radio und Fernsehen, die zugänglich für alle Menschen sind, die ein Empfangsgerät besitzen.
Der folgende Satzteil führt einen weiteren häufig wiederholten Begriff ein: den Klangkörper. Ein Körper ist zunächst jedes physische Objekt, ein Klangkörper könnte beispielsweise eine Orgelpfeife sein, in der ein Klang entsteht. Im Kontext des Positionspapiers kann davon ausgegangen werden, dass mit Klangkörpern die Ensembles der Rundfunkanstalten gemeint sind. Es handelt sich also um „Körper“, die wiederum aus menschlichen Körpern bestehen, welche sich im Akt des Musizierens zu einer Einheit zusammenfügen. Im menschlichen Körper wie im Rundfunk-Klangkörper ergeben einzelne Teile ein Ganzes, der Körper äußert sich, bewegt sich, lebt; im Vergleich zu unbelebten physikalischen Gegenständen sind lebendige menschliche Körper auch vulnerabler.
Der eröffnende Satz trifft nun eine Aussage über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Klangkörper: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit seinen Klangkörpern ein originärer Kulturproduzent“. „Originär“ drückt aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwas erschafft, etwas Neuartiges hervorbringt: er produziert Kultur. Während „produzieren“ als synonym zu „erschaffen“ verstanden werden kann, enthält das Wort „Produzent“ doch auch eine Verbindung zu den Substantiven „Produkt“ und „Produktion“. Ein Produkt kann schlicht das Ergebnis einer Produktion im Sinne eines Schaffensprozesses sein, jedoch sind diese Begriffe auch mit Fabriken, Fließbändern, Massenanfertigung und gegenständlichen Waren assoziiert. Der bis hierhin undefinierte Begriff „Kultur“ erscheint in Verbindung mit „-produzent“ als Produkt, als etwas Hergestelltes im ursprünglichen Wortsinn, aber auch als Ware in Begriffen einer politischen Ökonomie. Der Satz besagt also über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er mittels seiner Klangkörper Kultur produziert – ist Kultur positiv konnotiert, so ist es auch der Rundfunk; Gleiches gälte für eine negative Konnotation. Die Nennung der Klangkörper in diesem Kontext suggeriert eine besondere Rolle derselben bei der Kulturproduktion des Rundfunks.
Laut dem folgenden Halbsatz „bilden“ die Klangkörper den „Kern“, das Innerste, das Herz „des Kulturauftrags“. Die Bedeutung des Begriffs „Kulturauftrag“ wird auch hier nicht näher erklärt. Der zweite Satzteil, „in Deutschland beginnend mit dem Jahr 1923 und bis heute“, benennt auf den ersten Blick schlicht einen Fakt; da es sich bei der Publikation jedoch um ein Positionspapier handelt und nicht etwa um eine Informationsbroschüre, könnte dieser Aussage mehr als der Zweck der Information zugrunde liegen. Denkbar wäre, dass die Autor:innen des Papiers mit der Angabe der Jahreszahl zum Ausdruck bringen wollen, dass die Klangkörper schon seit langer Zeit den Kern des Kulturauftrags bilden. In diesem Fall liegt der Schluss nahe, dass diese lange Zeitspanne der Rolle der Klangkörper einen besonderen Wert verleiht: den einer Tradition oder eines Verdienstes, eines Durchhaltevermögens, das es zu honorieren gilt. Auch der Zusatz „in Deutschland“ könnte lediglich eine Information darstellen – er könnte jedoch auch so gemeint sein, dass spezifisch in Deutschland im Jahr 1923 etwas begonnen hat, das in anderen Ländern nicht oder erst später begonnen hat. In diesem Fall würde eine Besonderheit der Nation Deutschland hervorgehoben, etwas, wobei die Nation möglicherweise eine Vorreiterrolle eingenommen hat und auf das sie aus diesem Grund stolz sein oder acht geben könnte.
Der folgende Satz, „Weitere Einschränkungen und Kürzungen bei den Rundfunkorchestern, bei den Chören und Bigbands verbieten sich auch aus weiteren grundsätzlichen Erwägungen“, enthält eine Auflistung der Ensembles, die zuvor unter dem Begriff „Klangkörper“ zusammengefasst wurden. Dass von „weiteren“ Einschränkungen die Rede ist, impliziert, dass es bereits Einschränkungen gegeben hat. Eine „Einschränkung“ enthält das Bild einer Schranke und damit einer Begrenzung der Bewegungsfreiheit. „Kürzungen“ bedeuten, dass etwas abgeschnitten, ab- oder weggenommen wird. Was eingeschränkt wird oder werden könnte – die Freiheit in der Programmplanung – und was gekürzt wurde oder werden könnte – finanzielle Mittel, Stellen – wird an dieser Stelle nicht ausgeführt. Der Akt des Verbietens geht üblicherweise von einem mit Macht ausgestatteten Subjekt oder einer Regel aus; hier „verbieten sich“ Einschränkungen und Kürzungen jedoch selbst. Dass kein Bezug auf eine externe verbietende Instanz genommen wird, scheint zum Ausdruck zu bringen, dass alle Lesenden bei genauer Betrachtung des Sachverhalts zu dem Schluss kommen müssten, weitere Einschränkungen und Kürzungen dürften nicht erlaubt werden. Dass dies „auch aus weiteren grundsätzlichen Erwägungen“ (Hervorhebung K.C.) folge, suggeriert, dass bereits Gründe dafür genannt wurden, warum weitere Kürzungen und Einschränkungen unzulässig wären. Als solche Gründe scheinen nur die im vorigen Satz genannten Fakten über die Rundfunkklangkörper infrage zu kommen.
Als weiterer Grund wird nun „auch“ die „Aufnahme der deutschen Orchester- und Theaterlandschaft“, als deren Teil die Rundfunkklangkörper impliziert sind, in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO genannt – warum die Rundfunkorchester dabei nicht nur einer unter vielen, sondern ein „wichtiger Bestandteil“ seien, wird nicht erklärt. Der Begriff „Erbe“ verweist einerseits auf eine Tradition, aber auch auf einen Prozess des „Vererbens“, der an eine Familie oder Verwandtschaft denken lässt. In der Unterscheidung, wer Träger:in eines „Erbguts“ ist und wer nicht, ist auch ein Ausschluss enthalten.
Der folgende Satz wiederholt in Teilen etwas bereits Gesagtes, enthält erneut die Metapher des Kerns – in Verbindung mit dem zuvor aufgekommenen Begriff des Erbes kann der Kern auch als Träger von Erbgut verstanden werden. Der bereits in der Überschrift erwähnte Kultur- und Bildungsauftrag wird hier „verfassungsrechtlich und medienpolitisch fixiert[]“ genannt. Die Verfassung hat in Deutschland historisch und rechtlich einen hohen Stellenwert, der sich in den Augen der Verfasser:innen auf den Kultur- und Bildungsauftrag und damit auf dessen Beauftragte, die Rundfunkanstalten und ihre Klangkörper übertragen mag. Zusätzlich ist der Auftrag „medienpolitisch“ – und somit nicht nur durch ein feststehendes Gesetz (das Recht), sondern auch durch wiederholtes zwischenmenschliches Aushandeln (die Politik) – festgeschrieben.
Im folgenden Satz wird den Lesenden zunächst eine Aufzählung dessen präsentiert, womit Rundfunkklangkörper den „Auftrag“ – hier ist wohl der Kultur- und Bildungsauftrag gemeint – „wahrnehmen“: mit „Live-Auftritten, Konzerten, Produktionen, Projekten und sonstigen Angeboten“. Dabei erscheinen die Begriffe „Live-Auftritte“ und „Konzerte“ deckungsgleich; „Projekte“ und „sonstige Angebote“ bleiben gleichermaßen unterbestimmt und hätten vermutlich unter dem Begriff „Sonstiges“ zusammengefasst werden können. Die lange Aufzählung soll womöglich den Eindruck einer Masse von verschiedenen Aktivitäten erzeugen – die Verfasser:innen wollen vielleicht zum Ausdruck bringen, dass die Klangkörper eine große Zahl von wichtigen Dingen tun.
Die Klangkörper treten hier als aktiv Handelnde in Erscheinung: sie „nehmen“ den Auftrag „wahr“, sie beugen sich nicht einfach einer Pflicht. Und sie bezwecken offenbar etwas damit: sie nehmen den Auftrag wahr, „um“, also mit der Absicht, „barrierefrei für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und erfahrbar zu sein“. Dies verweist auf einen höheren Sinn hinter dem Kultur- und Bildungsauftrag – die Erfüllung des Auftrag ist nicht das Endziel, sondern das „(dar)um“: barrierefrei für alle zugänglich und erfahrbar sein. Die Klangkörper handeln laut der hier gewählten Formulierung im Wissen um das Bestimmungsziel des Auftrags. Dabei wird hier noch keine Aussage über das Gelingen getroffen, sondern zunächst über die Motivation: die Klangkörper nehmen den Auftrag wahr und verstehen auch das Ziel dahinter. Fraglich bleibt, von welchen „Barrieren“ hier die Rede ist und wie die Rundfunkklangkörper sich oder andere davon „befreien“. Hier könnte auch die Frage anschließen, warum „alle Bevölkerungsgruppen“ als Zielgruppe genannt werden. Möglicherweise ist dies eine vorwegnehmende Abwehr des Vorwurfs des Elitarismus und der Abgehobenheit, der der klassischen Musik und auch dem Jazz mitunter entgegenschlägt, dass sie also nur für manche Bevölkerungsgruppen zugänglich und erfahrbar seien.
Der nächste Satz beginnt mit einer Aufzählung von Formen und Orten, in und an denen Rundfunkensembles auftreten: „in großer Besetzung oder kleinen Formationen im Sendegebiet, darüber hinaus oder bei Musikfestivals“. Klangkörper haben offenbar etwas wie eine Heimat, das Sendegebiet der jeweiligen Rundfunkanstalt, die sie aber auch verlassen. Warum Musikfestivals gesondert erwähnt werden, ist fraglich – vielleicht haftet den Musikfestivals ein besonderes Prestige an, das die besondere Erwähnung in den Augen der Verfasser:innen rechtfertigt.
Die Ebene der Akteur:innen verschiebt sich nun vom Kollektiv des Ensembles auf „die Mitglieder“, die bei den Auftritten etwas „repräsentieren“, also für etwas stehen, etwas vertreten: nämlich „nicht nur ihr Ensemble“, also die größere Einheit, dessen Teile sie sind, „sondern ‚ihre‘ Anstalt“. Mit der „Anstalt“ könnten Leser:innen etwas wie eine Psychiatrie verbinden, aber die Verfasser:innen scheinen zuversichtlich, dass aus dem Kontext heraus auf die Rundfunkanstalt geschlossen werden kann. Die Anführungszeichen um das Wort „ihre“ zeigen hier vermutlich kein direktes Zitat an, denn es wird kein Urheber genannt, sondern sind wohl ein Anzeichen für saloppe Formulierung, da die Anstalt den Mitgliedern der Klangkörper nicht wirklich gehört. Tatsächlich ist die jeweilige Rundfunkanstalt „ihre“ Anstalt im Sinne von „ihrem“ Arbeitgeber – eine Formulierung, die keine Anführungszeichen benötigt hätte. Vielleicht soll durch die hier gewählte Kombination „‚ihre‘ Anstalt“ eine außergewöhnliche Identifikation der Klangkörper-Mitglieder mit dem Arbeitgeber gebracht werden, die über das übliche Maß hinausgeht.
Der folgende Satz enthält eine qualitative Aussage über „die Klangkörper und ihre Mitglieder“, die mit einem sprachlichen Bruch verbunden ist: „sind authentische und sympathische ‚Markenbotschafter‘ der Rundfunkanstalten“. Eine Marke kann als ein Symbol, ein Zeichen verstanden werden, das mit einem Qualitätsversprechen verbunden ist, für Waren einer bestimmten Preisklasse oder für einen besonderen Stil steht. Dabei wird angenommen, dass die Symbolik einer Marke von den meisten Menschen verstanden wird. Die häufige Assoziation der Marke mit Waren verweist auf die Sphäre der Wirtschaft, des Warentauschs, des Geldes. Ein Botschafter ist ein Überbringer (einer Nachricht) oder ein Repräsentant (eines Staates), ein Ansprechpartner für Angelegenheiten (des betreffenden Staates) – ein Markenbotschafter wäre analog dazu ein Repräsentant der Marke, Ansprechpartner für Fragen zur Marke, der symbolisch für Qualitäten der Marke steht und eine gewisse Verantwortung für die Präsentation der Marke in der Öffentlichkeit trägt. Die Anführungszeichen um „Markenbotschafter“ könnten ausdrücken, dass die Verfasser:innen den Begriff für salopp oder dem Gegenstand nicht vollständig angemessen halten, oder dass die Bezeichnung aus ursprünglich anderen Bedeutungszusammenhängen entlehnt wurde – dass der Begriff „Markenbotschafter“ verwendet wird, obwohl eine Rundfunkanstalt keine Marke ist, obwohl der Begriff „Marke“ gemeinhin mit dem privatwirtschaftlichen Sektor in Verbindung gebracht wird, während im Positionspapier die Finanzierung einer öffentlichen Institution durch einen Solidarbeitrag verteidigt werden soll. Dass die Klangkörper und ihre Mitglieder als Markenbotschafter „authentisch“, also echt, unverfälscht, original, und „sympathisch“ seien, schreibt ihnen positiv konnotierte Qualitäten zu, ohne zu erklären, woran dies festgemacht wird oder wer dies befunden hat.[1]
Auch der folgende Satz wartet mit Anführungszeichen auf: „Sie sind quasi ‚Rundfunk zum Anfassen‘“. Die Klangkörper bestehen aus ihren Mitgliedern, aus Menschen aus Fleisch und Blut, die man tatsächlich anfassen könnte. Die Einschränkungen durch das „quasi“ und die Anführungszeichen beziehen sich also nicht auf die Möglichkeit des Anfassens, denn diese ist theoretisch gegeben, sondern auf die Identifikation der Menschen mit dem Rundfunk, der Einzelteile mit dem Ganzen: die Mitglieder sind nicht wirklich, aber „quasi“ der Rundfunk. Die Formulierung „Rundfunk zum Anfassen“ setzt sich erneut stilistisch von der in den ersten Sätzen ab: es werden keine Fakten aufgezählt, sondern vielmehr ein sensorisches Erlebnis versprochen – diese Wendung könnte auch einem Werbeslogan entstammen. Mit diesem und dem vorigen Satz verlässt der Text scheinbar die Ebene von Staat, Gesetz, Recht und scheint die Rundfunkklangkörper nun wie ein Produkt oder eine Dienstleistung anzupreisen.
Im folgenden Satz wird behauptet, die Rundfunkklangkörper hätten etwas Einzigartiges geleistet. Ob sie wirklich „die einzigen“ waren „die – zwar ohne Live-Publikum, aber über ihre Ausspielwege aus Studios und Sendesälen – so etwas wie eine musikalische Grundversorgung der Bevölkerung bis hin zu Musikunterricht aufrechterhalten haben“, müsste überprüft werden. Jedenfalls scheint erscheint es den Verfasser:innen wichtig zu sein, eine Einzigartigkeit in einem gewissen Gebiet herauszustellen. Zugrunde liegt vielleicht die Vorstellung, Einzigartiges/Besonderes sei per se erhaltens- und unterstützenswert, vielleicht aber auch der Gedanke einer besonderen Leistung gegen Widerstände, die gewürdigt werden und nicht durch Kürzungen von Mitteln oder Einschränkungen bestraft werden sollte. Das „zwar“ scheint auf einen Mangel hinzudeuten: etwa in dem Sinne, dass es auch für einen Rundfunkklangkörper unüblich ist oder nicht seinem Anspruch entspricht, etwas „ohne Live-Publikum“ zu tun. Das „aber“ entkräftet die Einschränkung des „zwar“: etwas war nicht möglich, „aber“ es wurde eine andere Lösung oder ein Umgang damit gefunden. Diese Lösung lag in den „ Ausspielwege[n] aus Studios und Sendesälen“, über die der Rundfunk verfügt: verschiedene Routen, die das Produkt Musik zu den Empfänger:innen nehmen kann. „Studios und Sendesäle“ sind nicht in erster Linie für Live-Publikum konzipiert, sondern für Aufzeichnung oder Live-Ausstrahlung, also dafür, dass dort entstandene Musik an anderem Ort und ggf. auch zu anderer Zeit gehört wird; die Rundfunkklangkörper haben hier schon durch räumliche Grundvoraussetzungen die Möglichkeit, Zuhörer:innen auf anderem Wege zu erreichen als Opern- und Konzertorchester. Es handelt sich also um eine Besonderheit der Rundfunkklangkörper im Vergleich zu anderen Ensembles, die ihnen während einer Krisensituation (der Corona-Pandemie) ermöglicht oder erleichtert hat, „so etwas wie eine musikalische Grundversorgung der Bevölkerung […] aufrecht[zu]erhalten“. Der Begriff „Grundversorgung“, das Zur-Verfügung-Stellen einer Basis von wichtigen Dingen, lässt für sich genommen zunächst an überlebenswichtige Dinge wie Nahrung, Strom, Heizung, medizinische Versorgung denken – vielleicht haben die Verfasser:innen deshalb die Einschränkung „so etwas wie“ vorangestellt, denn Musik ist für Menschen nicht im engeren Sinne überlebenswichtig. Die von den Rundfunkklangkörpern geleistete Grundversorgung erhält noch eine Spezifikation: „bis hin zu Musikunterricht“. Durch die Formulierung „bis hin zu“ entsteht das Bild einer Reihe von Dingen, die fortschreitet bis zu einem bestimmten Punkt, der am weitesten vom Start entfernt ist – in diesem Fall der „Musikunterricht“: die Klangkörper gehen sogar so weit, machen den zusätzlichen Aufwand, überschreiten ihr übliches Aufgabengebiet, (so)dass sie Musikunterricht anbieten können. In welcher Form die Klangkörper „über ihre Ausspielwege“ Musikunterricht gegeben haben, wird hier nicht genauer erklärt. Vielleicht hielten die Verfasser:innen des Positionspapiers die Erwähnung dennoch für notwendig, weil sich der „Kultur- und Bildungsauftrag“ als wichtiger Begriff durch das Papier zu ziehen scheint. Bildung findet oft in Form von Unterricht statt, Bildung lässt an positiv besetzte Begriffe wie Lernen, Verbessern, Fortschritt denken; die Assoziation der Schule bezieht auch an Kinder mit ein – vielleicht soll das Positionspapier den Eindruck erwecken, auch das Wohlergehen der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft läge den Rundfunkklangkörpern am Herzen, um den Eindruck zu stärken, es handle sich um engagierte, pflichtbewusste und auch „sympathische“ Akteur:innen.
In den nachfolgenden beiden Sätzen wird ein Beispiel geliefert: „Der MDR-Chor z.B. war in dieser Zeit – coronakonform – in mehreren Gesangsquartetten in den drei Bundesländern seines Sendegebiets unterwegs. Die Chormitglieder haben Menschen vor Ort, ob nach Hochzeiten vor Standesämtern oder auf Balkonen in Hinterhöfen mit ihrer Musik direkt erreicht, überrascht und zu Tränen gerührt“. Der Chor war also „coronakonform unterwegs“ – wörtlich genommen „in Einklang mit“ oder „angepasst an“ COVID-19, was eine missverständliche Formulierung zu sein scheint, die besagen soll, dass „in Einklang mit“ oder „angepasst an“ die damals geltenden Regeln zum Zweck der Eindämmung der Coronapandemie gehandelt wurde. Was genau es bedeutet, dass die Quartette „unterwegs“ waren, soll sich wohl aus dem Kontext erschließen – es liegt nahe, dass die Sänger:innen in irgendeiner Form konzertiert haben, denn Aufnahmen hätten sie in den bereits erwähnten Sendesälen und Studios machen können. Dabei haben die Sänger:innen Menschen „vor Ort“, also unmittelbar an einem bestimmten Ort, nicht etwa nur indirekt z.B. über eine Radiosendung, erreicht sowie „überrascht und zu Tränen gerührt“. Die Überraschung, die auch negativ konnotiert sein könnte, soll hier wohl etwas Positives ausdrücken, die Tränen sollen wohl eine besonders intensive Form der Rührung oder Ergriffenheit beschreiben. Jemanden zu rühren scheint auch verwandt mit „berühren“, „anfassen“, jemandem „nahekommen“ – die Nähe zwischen Menschen scheint hier wichtig und positiv bewertet. Die Angabe von Beispielen für die Örtlichkeiten, an denen solche Begegnungen zwischen Chorsänger:innen und Zuhörenden stattfanden, spricht dafür, dass dies keine alltäglichen Orte sind, an denen Chorsänger:innen agieren – zum Ausdruck gebracht wird, dass Mitglieder von Rundfunkklangkörper während der Pandemie ihren gewohnten Aufgabenbereich überschritten und ihre gewohnten Örtlichkeiten verlassen haben.
Mit dem folgenden Satz beginnt ein neuer Absatz. Die Rede ist nun von „Klangkörper[n] und Kulturwellen“ – mit „Kulturwellen“ sind vermutlich Radiosender gemeint, deren Inhalte „Kultur“ sind und die die von den Rundfunkklangkörpern produzierten Inhalte verbreiten. Es schwingt eine Abgrenzung zu Sendern mit, die keine „Kultur“ senden, deren Inhalte vielleicht mehr aus populärer Musik bestehen. Sowohl diese „Kulturwellen“ als auch die Rundfunkklangkörper beteiligen sich laut dem Papier „unter wechselseitiger Federführung einer Anstalt an einer bundesweiten ‚Experiment‘-Woche, die einem Komponisten und seinem Werk gewidmet ist“. Dies scheint ein weiteres Beispiel für eine Aktivität der Klangkörper zu sein, die den Verfasser:innen eine besondere Erwähnung wert ist. Vielleicht, weil die „‚Experiment‘-Woche“ „bundesweit“, also deutschlandweit und damit groß angelegt ist – dies soll möglicherweise als Zeichen für Qualität oder besonderes Engagement verstanden werden. Eine „‚Experiment‘-Woche“ scheint etwas Außergewöhnliches darzustellen: Experimente, die nur in einer bestimmten Woche stattfinden. Welcher Art diese Experimente sind, scheint den Verfasser:innen nicht erklärungsbedürftig, jedoch erläutern sie, dass die Woche „einem Komponisten und seinem Werk gewidmet“ sei. Mit „Komponist“ ist hier wohl ein Komponist klassischer Musik gemeint – Komponist:innen anderer Stilrichtungen wären vielleicht als Songwriter:innen o.ä. bezeichnet worden. Die Autor:innen verwenden hier nur die männliche Form, vermutlich zu verstehen als generisches Maskulinum – dessen ausschließliche Verwendung lässt im Jahr 2023 womöglich auf ein höheres Alter oder eine tendenziell konservative Einstellung der Verfasser:innen schließen; oder das Gendern in Texten spielt in der Lebenspraxis der Verfasser:innen aus anderen Gründen keine oder eine geringe Rolle; vielleicht finden aber auch tatsächlich keine Komponistinnen in der „Experiment-Woche“ Beachtung. Das „Werk“ des Komponisten meint hier wohl die Gesamtheit seiner Werke, also ein Gesamtwerk oder Lebenswerk. Im folgenden Satz werden Beispiele von Komponisten genannt, denen bereits „‚Experiment‘-Wochen“ gewidmet worden seien: Vivaldi und Händel, beides männliche Komponisten des 17./18. Jahrhunderts, die als Teil des Kanons betrachtet werden können und deren Namen einer breiten Öffentlichkeit bekannt sein dürften – Gleiches gilt für Beethoven, dessen „Experiment“ in einem ihm zugeordneten „Beethoven-Jahr 2020“ stattgefunden habe. Was ein Beethoven-Jahr ist, erklären die Autor:innen nicht; sie scheinen also davon auszugehen, dass die Leser:innen wissen, dass 2020 das 250. Geburtsjahr Beethovens markierte. Als weiteres Beispiel wird außerdem „2023 das Ligeti-Experiment“ benannt; György Ligeti war ein Komponist des 20./21. Jahrhundert, der sicherlich weniger Teil eines bekannten „Kanons“ ist als die zuvor genannten. Die Verfasser:innen scheinen hier dennoch davon auszugehen, dass Ligeti den Lesenden ein Begriff ist, denn es werden keine weiteren Informationen zu dessen Person gegeben. Es fällt auf, dass im Wortlaut des Papiers „2023 das Ligeti-Experiment“, dagegen „2020 ein Beethoven-Experiment“ (Hervorhebungen K.C.) stattgefunden hat – es scheint als wären Ligeti-Experimente im Vergleich zu Beethoven-Experimenten seltener oder das genannte sogar singulär. Vielleicht wird das Ligeti-Experiment mit dem Hintergedanken erwähnt, auch Menschen mit Expert:innenwissen davon zu überzeugen, dass die „‚Experiment‘-Wochen“ sinnvoll, gut oder wichtig seien und die Beteiligung der Rundfunkklangkörper an der Aktion lobenswert sei.
Neben die „Klangkörper[abteilungen]“, also Divisionen innerhalb von hier nicht benannten, aber vermutlich als Rundfunkanstalten zu verstehenden Organisationen, die die Ensembles beinhalten, treten im folgenden Satz als weitere Akteur:innen „Musikvermittlungsabteilungen“. Es scheint in den Rundfunkanstalten also Abteilungen zu geben, die etwas „vermitteln“, verständlich machen, jemandem nahe bringen. Mit „Musikvermittlung“ ist wohl weniger Vermittlung durch Musik – zwei Konfliktparteien durch gemeinsames Musizieren einander näher bringen – gemeint als die Vermittlung von Musik – den Gegenstand Musik erklären, verständlich machen, jemandem nahe bringen. Dass es derartige Musikvermittlungsabteilungen gibt, scheint zunächst nicht selbstverständlich; jedoch geben die Verfasser:innen des Positionspapiers keine Erläuterung dazu, warum Musik vermittelt werden müsste. Es scheint als bekannt vorausgesetzt zu werden, dass zwischen der Musik und ihrem Publikum eine Kluft bestehe, die überbrückt werden müsse – in ausreichend regelmäßigen Fällen, dass zu diesem Zweck eigene Abteilungen eingerichtet worden sind. Diese beiden Abteilungen „organisieren“ etwas, sind also aktiv und planerisch tätig, „in ihren Sendegebieten“, also in einem gewissen der jeweiligen Rundfunkanstalt zugeordneten Raum, aber dennoch „großflächig“, auf großer Fläche, mit großer Ausdehnung. Dass die „Schulkooperationen und -workshops“, die organisiert werden, sich immer noch auf die im vorigen Satz beschriebenen „‚Experiment‘-Wochen“ beziehen, erschließt sich erst aus dem Zusatz „zum Jahres-Thema“, der sich sinnvollerweise nur auf das Thema einer „‚Experiment‘-Woche“ in einem bestimmten Jahr beziehen kann. Was mit den Workshops oder Kooperationen, die mit oder an Schulen durchgeführt werden, genau gemeint ist, erklären die Autor:innen des Papiers nicht – es scheint ihnen ausreichend informativ gewesen zu sein, dass die Klangkörper und Musikvermittlungsabteilungen etwas an oder mit Schulen machen. Dass sich mit Schulen, also mit Kindern und Jugendlichen, in irgendeiner Weise beschäftigt wird, scheint als positiv betrachtet zu werden. Zudem werden die Ergebnisse „öffentlich präsentiert“, also vor einer größeren Gruppe Menschen als den unmittelbar Beteiligten gezeigt oder vorgeführt – im engeren Sinn könnte eine öffentliche Präsentation auch ein Zugänglichmachen für alle bedeuten. Dies erinnert daran, dass bereits zuvor Barrierefreiheit und direkte Zugänglichkeit als positive Aspekte eingeführt wurden. Dass diese Ergebnisse zu dem „im Kulturprogramm gespiegelt werden“, ist wiederum eine sehr vage Aussage – es wird nicht spezifiziert, was „spiegeln“ oder „Kulturprogramm“ bedeutet. Der Zusammenhang lässt zumindest die Vermutung zu, dass das Programm von Rundfunksendern gemeint ist, die „Kultur“ im Gegensatz zu populären Inhalten senden.
Der nächste Satz, „Hier werden vor allem jugendliche Hörer:innen erreicht und gebunden“, untermauert die These, dass Kinder und Jugendliche als eine besonders relevante Personengruppe betrachtet werden, die nicht nur in irgendeiner Form „erreicht“, sondern auch „gebunden“ werden sollen. Woran die Jugendlichen „gebunden“, gefesselt, angehängt, verbunden werden sollen, müssen sich die Lesenden selbst erschließen – es liegt nahe, dass eine Bindung an die Rundfunkanstalten gemeint ist, die sich auf regelmäßigen Konsum von deren Inhalten bezieht, denn einen physischen Zwang üben die Rundfunkanstalten wohl nicht aus. Es fällt zudem auf, dass die „Hörer:innen“ hier gegendert sind. Möglicherweise wollten die Autor:innen damit bewusst ausdrücken, dass der Begriff „Jugendliche“ sich im Jahr 2023 generell auf Menschen diverser Geschlechtsidentitäten beziehen soll, wohingegen „Komponisten“ klassischer Musik, v.a. solche, die sich einem Kanon zuordnen ließen, tatsächlich meist männlich sind – vielleicht ist die Uneinheitlichkeit auch unbewusst zustande gekommen, was an der Interpretation keinen allzu großen Unterschied machen sollte.
Mit dem folgenden Satz führen die Verfasser:innen erstmals Antagonist:innen ein: „Jede weitere Kürzung von Angeboten im Bereich von Kultur und Bildung liefert den Gegnern eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks Argumente frei Haus“. Dass einem Gegner, einem Feind, etwas „frei Haus“, also kostenlos, geliefert werden sollte, scheint nicht erstrebenswert; hier wird also vor etwas gewarnt, nämlich vor „jede[r] weitere[n] Kürzung von Angeboten im Bereich von Kultur und Bildung“. Durch „weitere“ wird angezeigt, dass es bereits Kürzungen gegeben habe. Ob eine Kürzung etwa eine zeitliche Verkürzung oder eine Verringerung der Anzahl von Angeboten meint, muss in den Augen der Autor:innen hier nicht näher erläutert werden[2]. „Angebote[] im Bereich von Kultur und Bildung“ könnte sich auf die zuvor genannten Beispiele und ähnliche beziehen. Das Objekt der Gegnerschaft ist der Rundfunk, jedoch nicht grundsätzlich, sondern spezifisch in der „beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen“ Form. Die Formulierung „eines [nicht „des“] beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ lässt vermuten, dass die Gegnerschaft sich nicht auf einen bestimmten (z.B. den deutschen) Rundfunk, sondern grundsätzlich auf das Konzept eines Rundfunks richtet, der öffentlich und durch Beitragszahlungen finanziert ist. Die Verfasser:innen erklären nicht, warum Kürzungen der Angebote des Rundfunks dessen Gegner:innen „Argumente frei Haus [liefern]“, also ihnen Ideen geben würden, die deren Position untermauerten.
Als solle jeglicher Eindruck von Feindseligkeit gegenüber einer Gruppe (den Gegnern des Rundfunkbeitrags) sogleich wieder abgemildert werden, scheint der nächste Satz einen versöhnlichen Ton anzuschlagen: „Es geht nicht darum, Kultur und Bildung gegen Sportberichterstattung oder Unterhaltung auszuspielen. Es geht vielmehr darum, die originären Wurzeln und Stärken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken“. Dass es „nicht darum [geht], Kultur und Bildung gegen Sportberichterstattung oder Unterhaltung auszuspielen“, zeigt erneut, dass der Kulturbegriff der Verfasser:innen eher eng zu sein scheint und möglicherweise einer Idee von „Hochkultur“ entspricht, denn „Sportberichterstattung oder Unterhaltung“ sowie Bildung könnten auch durchaus zur Kultur gezählt werden. Einerseits sehen die Verfasser:innen also Kultur und Bildung nicht auf einer Ebene mit Sport und Unterhaltung, andererseits scheinen sie einen Vorwurf vorwegnehmend entkräften zu wollen: offenbar liegt es nahe, dass verschiedene Bereiche des Rundfunkprogramms – Sportberichterstattung und Unterhaltung finden ebenfalls über Rundfunksender statt – dazu einladen, gegeneinander ausgespielt zu werden, oder dass dies in der Vergangenheit bereits passiert ist.
Laut den Autor:innen geht es „vielmehr darum, die originären Wurzeln und Stärken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken“. Der Begriff „originär“, der als „ursprünglich“, aber auch „schöpferisch“ oder „eigenständig“ verstanden werden kann, wurde bereits zuvor erwähnt. „Wurzeln“ bezeichnen die Teile eines (Pflanzen-)Körpers, die in der Erde sind, Halt geben, Nährstoffe aus dem Boden ziehen; im übertragenen Sinne sind Wurzeln als Ursprünge zu verstehen. „Originäre Wurzeln“ wäre also ein redundanter Ausdruck: ursprüngliche Wurzeln, ein ursprünglicher Ursprung. Auch sind die Wurzeln wohl kaum schöpferisch oder kreativ tätig, was auf die Bedeutungsvariante der Eigenständigkeit schließen lässt. Der Rundfunk hat laut den Verfasser:innen also eigenständige, besondere, einzigartige Wurzeln, die es zu stärken gilt. Dass auch die „Stärken“ gestärkt werden sollen, provoziert die Frage, ob diese „Stärken“ wirklich so stark sind. Was die Wurzeln und Stärken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausmacht, wird nicht genauer erläutert.
Mit der folgenden Zwischenüberschrift werden zwei neue Begriffe eingeführt, die den Autor:innen des Positionspapiers vermutlich wichtig oder aufschlussreich erschienen: „Exzellenz“, der Besitz von herausragenden Qualitäten oder Fähigkeiten, und „Strahlkraft“, ein starkes Licht oder auch eine Macht, und zwar „internationale“ – etwas leuchtet also über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Der folgende Satz handelt von einem „Streben nach Exzellenz“, das „ein wesentliches Qualitätsmerkmal“, also eine unverzichtbare, das Wesen betreffende Eigenschaft nicht nur einiger, sondern „aller Rundfunkklangkörper“ sei – dies auch nicht erst seit gestern, sondern „von Anfang an“, schon immer. Es wird also nicht behauptet, die Klangkörper seien exzellent, sondern lediglich, dass sie zeit ihres Bestehens nach Exzellenz trachteten. „Streben“ impliziert Ehrgeiz und einen starken Willen, besonders in Kombination mit „Exzellenz“: die Klangkörper sind nicht nur bestrebt, gut oder ausreichend zu sein, sondern wollen herausragend sein.
„Nur so“, mittels des Strebens nach Exzellenz, könne „Top-Qualität im Studio, auf dem Konzertpodium und bei Live-Übertragungen gewährleistet werden“. „Top-Qualität“ bezeichnet die oberste, beste, Spitzen-Qualität – für sich genommen scheint der Begriff in einen Zusammenhang von Werbung als Anpreisung eines Produktes, eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung zu passen, gerade in Kombination mit „gewährleisten“. Was Top-Qualität für einen Rundfunkklangkörper bedeutet, wer über diese bestimmt, woran sie sich bemisst, wird hier nicht erklärt. Dass an dieser Stelle erneut die Betätigungsformen eines Rundfunkklangkörpers aufgezählt werden – „im Studio, auf dem Konzertpodium und bei Live-Übertragungen“ – erscheint zunächst überflüssig, da die Lesenden in vorherigen Textabschnitten bereits mit diesem Aufgabenbereich vertraut gemacht worden sind. Doch offenbar war es den Verfasser:innen wichtig zu explizieren, dass Top-Qualität in allen Teilbereichen des Aufgabengebiets erreicht wird – oder erreicht werden soll, denn die Formulierung „nur so kann Top-Qualität […] erreicht werden“ sagt nichts darüber aus, ob diese Qualität tatsächlich erreicht wird oder ob die Klangkörper dies mittels ihres Strebens nach Exzellenz lediglich versuchen. Im hinteren Satzteil geben die Autor:innen noch eine Information zu Bedeutung der „Top-Qualität“: auf dieser bestünde eine bestimmte Gruppe von Menschen, die „Beitragszahlenden“, und zwar „zurecht“. „Beitragszahlende“ sind im Kontext dieses Positionspapiers all jene Menschen, die den Rundfunkbeitrag zahlen, also Einzelpersonen oder Haushalte, aber auch Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht aus bestimmten Gründen von der Beitragspflicht befreit sind. Dass die nachdrückliche Forderung nach Top-Qualität von diesen Personen „zurecht“ gestellt werde, also mit Recht oder aus guten Gründen, lässt darauf schließen, dass die Verfasser:innen der Ansicht sind, wer Geld für etwas bezahle, solle keine schlechte Qualität erhalten, oder wer vom Staat verpflichtet werde, einen Beitrag zu zahlen, dürfe Forderungen aufstellen. Menschen, die etwas bezahlen, wird also implizit eine gewisse Macht zugesprochen in Form des Rechts, etwas einzufordern. Zusätzlich sei den Beitragszahlenden noch etwas erlaubt: sie „dürfen“ auf die Top-Qualität „vertrauen“, sich auf sie verlassen, sich ihrer sicher sein. Mit welcher Autorität die Verfasser:innen dies äußern, wird nicht deutlich – ob die Beitragszahlenden auf die Qualität vertrauen dürfen, weil sie zahlen und dadurch eine Anspruchshaltung einnehmen dürfen; oder ob die Autor:innen mit ihrem Verband und den durch sie vertretenen Musiker:innen für die Top-Qualität garantieren und die Beitragszahlenden ihnen dafür ihr Vertrauen schenken, sich auf sie verlassen „dürfen“.
Im folgenden Satz führen die Verfasser:innen einen weiteren Grund an, warum Top-Qualität wichtig für die Rundfunkklangkörper ist: „Und nur durch Top-Qualität bleiben die Klangkörper attraktiv“ – sie sind also in der Sicht der Verfasser:innen aktuell schon in irgendeiner Weise anziehend, müssen aber etwas darauf achten, es auch zu bleiben; und zwar in diesem Satz nicht mehr für Publikum oder Beitragszahlende, sondern für eine weitere Personengruppe: „für den musikalischen Spitzennachwuchs“. Der Begriff „Spitzennachwuchs“ erzeugt die Assoziation von Leistungssport, „Spitzensport“ ist eine geläufige Bezeichnung. Eine „Spitze“ als Gruppe von besonders guten, talentierten, professionellen Personen steht einer „Breite“ von weniger guten oder ambitionierten Personen oder Laien gegenüber. „Nachwuchs“ erinnert für sich genommen an Tiere, die Junge gebären; im engeren Wortsinn bezeichnet der Begriff etwas, was nachwächst, frische Triebe bringt, eventuell Altes ersetzt. Für diesen „Spitzennachwuchs“ wollen die Klangkörper laut dem Positionspapier „entweder als Arbeitgeber oder als Ausbildungsstätten in eigenen Orchester- und Chorakademien“ attraktiv bleiben. Die Orchester können dem Spitzennachwuchs also Arbeit – Arbeit hier wohl im Sinne von bezahlter Lohnarbeit – „geben“; sie überreichen, bieten ihnen also etwas. Alternativ können sie die Stätten der Ausbildung des Spitzennachwuchses sein – nicht nur für den Nachwuchs im Allgemeinen, sondern für die Besten des Nachwuchses.
Im folgenden Satz wird etwas über „die Exzellenz“ ausgesagt, nämlich dass sie etwas „prägt“ – „prägen“ lässt zunächst an Metall oder Münzen denken, auf die etwas eingedrückt wird; die Exzellenz scheint also irgendeine Art von Eindruck zu hinterlassen: sie „prägt auch die internationale Konkurrenzfähigkeit und Strahlkraft aller Rundfunkklangkörper“. Das „auch“ deutet darauf hin, dass bereits das im vorigen Satz beschriebene „Streben nach Exzellenz“ der Klangkörper so verstanden wird, dass die Exzellenz ein prägender Faktor ist. Was auch in der zweiten Satzkonstruktion nicht deutlich wird, ist, ob die Klangkörper nun tatsächlich exzellent sind oder ob sie lediglich eine vage Idee von Exzellenz haben, die ihnen als Ziel vorschwebt oder die sie in einer unbestimmten Weise beeinflusst. Dass die Exzellenz die „internationale Konkurrenzfähigkeit und Strahlkraft aller Rundfunkklangkörper“ beeinflusse, sagt vorerst auch nichts darüber aus, was diese Begriffe bedeuten – mit wem die Klangkörper in Konkurrenz stehen (ähnlichen Klangkörpern oder anderen Arten von Ensembles bzw. Musikstilen, anderen Medieninhalten wie Sportberichterstattung?) oder worum sie konkurrieren (um Geld, Ansehen, Einfluss oder die besten Nachwuchstalente?). Dies wird jedoch im zweiten Satzteil näher erläutert: „die sich in Einladungen zu bedeutenden Musikfestivals, umjubelten Konzerten auf Gastspielen und dem Erhalt begehrter Auszeichnungen wie z.B. den Grammys dokumentiert“. Internationale Konkurrenzfähigkeit und Strahlkraft werden hier zu einer Einheit, die aktiv etwas tut: sie dokumentiert sich, protokolliert, speichert sich – sie wird in irgendeiner Form fixiert und überprüfbar gemacht und kann einer Beweisführung dienen. Diese Beweisstücke sind nun zunächst „Einladungen zu bedeutenden Musikfestivals“ – nicht etwa „Auftritte auf“, sondern „Einladungen zu“; den Verfasser:innen scheint es wichtig zu sein, dass die Klangkörper gebeten werden, auf den Musikfestivals aufzutreten, und zwar nicht nur auf irgendwelchen Festivals, sondern auf „bedeutenden“. Die Verfasser:innen unterstellen den Leser:innen offenbar ein Wissen darüber, was bedeutende Festivals sind und warum sie so bedeutend sind. Ferner dokumentierten sich internationale Konkurrenzfähigkeit und Strahlkraft in „umjubelten Konzerten“: um die Konzerte (herum), also vermutlich auf den Konzerten, wird gejubelt, was ein besonderer Ausdruck von Gefallen zu sein scheint, stärker als Applaus oder Beifall, der im ritualisierten Ablauf eines klassischen Konzerts an bestimmten Stellen zu erwarten ist. Dieser Jubel wird den Ensembles speziell „auf Gastspielen“ zuteil, wenn sie also irgendwo zu Gast, nicht „zu Hause“ sind, an anderen Orten als denen ihres täglichen Wirkens. Dies soll möglicherweise als Beleg dienen, dass die Klangkörper auch außerhalb ihrer Sendegebiete beliebt sind. Als weiterer Beleg für die Konkurrenzfähigkeit der Klangkörper dient der „Erhalt begehrter Auszeichnungen“; scheinbar haben die Ensembles schon mehr als einmal eine Auszeichnung erhalten, die auch andere begehren und die dadurch einen Wert erhält. Als Beispiel für eine solche Auszeichnung werden die „Grammys“ genannt, die auch für populäre Musik verliehen werden und dadurch vielleicht auch Leser:innen bekannt sind, die sich mit dem Repertoire der Rundfunkklangkörper weniger auskennen – jedenfalls scheinen die Verfasser:innen keine weitere Erläuterung zu den Grammys für nötig gehalten zu haben. Dieser Satz setzt insgesamt vieles voraus, in erster Linie geteilte Kriterien für Prädikate wie „exzellent“, „bedeutend“, „begehrt“; die Kriterien werden nicht erläutert, jedoch geben „umjubelt“ und „Einladungen“ Hinweise auf zugrundeliegende Maßstäbe: gewisse Menschen (das Publikum, Festival-Intendant:innen) oder Gruppen (Jury der Grammys) scheinen die Klangkörper für gut (eines Preises, des Jubels oder der Ehre eines Platzes im Festivalprogramm würdig), vielleicht auch nützlich (um Publikum zum Festival zu bringen) zu halten. Was diesen Menschen die Fähigkeit oder Autorität verleiht, die Qualität der Klangkörper zu beurteilen, wird nicht erläutert.
Im darauffolgenden Satz wird wieder eine Aussage über die Exzellenz getroffen, in diesem Fall darüber, was sie „bedeutet“ – die Autor:innen scheinen nun erklären zu wollen, was mit „Exzellenz“ gemeint ist. Laut ihnen bedeutet Exzellenz „auch, dass Rundfunkensembles zur Mitwirkung bei anderen Spitzenklangkörpern verpflichtet werden“. Das „auch“ könnte meinen, dass einige andere Bedeutungen von Exzellenz schon geklärt seien – vielleicht sind hier die Dinge gemeint, die von der Exzellenz „geprägt“ sind („internationale Konkurrenzfähigkeit und Strahlkraft“) – oder es ist zu verstehen als „unter anderem“. Dass die Klangkörper „zur Mitwirkung verpflichtet“ würden, klingt zunächst nach einem Zwang oder zumindest Fremdbestimmung; im Kontext Musik ist die Rede von einer „Verpflichtung“ jedoch oft positiver konnotiert: wenn etwa ein:e Sänger:in für die kommende Spielzeit am Staatstheater verpflichtet wird, kann dies als Leistung oder Errungenschaft verstanden werden. Dass die Verfasser:innen von „anderen Spitzenensembles“ sprechen, drückt aus, dass sie die Rundfunkensembles ebenfalls für solche Spitzenensembles halten. Als Beispiele werden der Rundfunkchor Berlin, ein Rundfunkklangkörper, sowie die Berliner Philharmoniker genannt, bei denen es sich offenbar um einen der „anderen Spitzenklangkörper“ handele. Die Sinnstruktur aus dem vorigen Satz scheint sich hier zu festigen: wenn andere Menschen (Orchestermitglieder, Intendant:innen, Dirigent:innen), die ein hohes Ansehen oder einen exzellenten Ruf besitzen, einen Rundfunkklangkörper „verpflichten“, also mit ihm zusammenarbeiten, dann bedeutet das, dass diese Menschen den Rundfunkklangkörper gut finden – was wiederum bedeutet, dass der Klangkörper ebenfalls exzellent ist. Wieder werden darüber hinaus keine genaueren Kriterien angegeben.
In fetter, kursiver Schrift und durch einen farbigen Kasten hervorgehoben erscheint nun der Satz: „Exzellenz ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal aller Rundfunkklangkörper“. Bemerkenswert ist hier, dass der Satz zuvor im Text mit einem Unterschied vorgekommen ist: zuvor hieß es, das „Streben nach Exzellenz“ (Hervorhebung K.C.), sei wesentlich für die Klangkörper. Laut diesem hervorgehobenen Satz bemühen sich die Rundfunkklangkörper nicht nur um Exzellenz, sondern sind es auch, und zwar ausnahmslos „alle“. Die Verfasser:innen stellen also in der Überschrift eine noch selbstbewusstere Behauptung auf.
Es folgt eine Zwischenüberschrift mit dem Wortlaut: „Einzigartige Vielfalt durch musikalische Breite und Spezialisierung“. Es soll nun also um eine „Vielfalt“, eine Mannigfaltigkeit oder einen Abwechslungsreichtum, gehen, die „einzigartig“, einmalig, besonders ist. Diese Mannigfaltigkeit an Dingen, die so nur einmal vorkommt, soll sich „durch“ ein Gegensatzpaar aus „musikalische[r] Breite und Spezialisierung“ ergeben. „Breite“ meint für gewöhnlich eine horizontale Ausdehnung – da Musik immateriell ist und keine Ausdehnung hat, ist hier wohl etwas im übertragenen Sinne gemeint: eine breite Aufstellung oder große Verbreitung von etwas. Eine „Spezialisierung“ dagegen legt den Fokus auf etwas Bestimmtes, beinhaltet ein Expertentum oder großes Wissen über etwas, fokussiert sich im Gegensatz zur „Breite“ auf Weniges. Die Kombination aus sowohl Breite als auch Spezialisierung soll also laut den Verfasser:innen zu einer Vielfalt führen, die es nur einmal gibt.
Im folgenden Satz erfahren die Leser:innen, dass „[a]lle Rundfunkklangkörper […] an ihren jeweiligen Standorten und in den regionalen Sendegebieten […] verwurzelt und vernetzt“ seien. Sie sind „verwurzelt“, also mit der Erde verbunden, sicher stehend, Nährstoffe aus der Erde ziehend, womit sie auch von der Umgebung zehren, sowie „vernetzt“, verbunden über zahlreiche Wege, Seile oder Fäden. Beide Begriffe erzeugen Bilder von (Stand-)Festigkeit und Sicherheit. Verwurzelt und vernetzt seien die Klangkörper an „ihren jeweiligen Standorten“, jedem Klangkörper ist also ein Ort des Stehens zugeordnet. Die Wurzeln und Netze der Klangkörper reichen jedoch darüber hinaus in die „regionalen Sendegebiete[]“ hinein. Dies sei „seit vielen Jahrzehnten“ der Fall, also nicht nur seit „wenigen“ oder „einigen“ Jahrzehnten, sondern seit langer Zeit. Vielleicht ist dies lediglich eine beschreibende Aussage, vielleicht stellt regionale Verbundenheit für die Verfasser:innen auch etwas Erstrebenswertes dar.
Des weiteren geben die Autor:innen Informationen über die Tätigkeiten der Klangkörper: zunächst ist die Rede von „den genrespezifischen Konzertangeboten einer musikalischen ‚Grundversorgung‘“, was die Frage aufwirft, ob es in der musikalischen Grundversorgung genrespezifisch zugehen muss oder Genrespezifizität in diesem Bereich die Regel ist. Ein „Genre“ bezeichnet eine Art, Unterart oder einen Stil; „genrespezifische Konzertangebote“ scheinen sich also auf einen bestimmten Stil zu beziehen oder innerhalb eines bestimmten Stils zu verbleiben. Die Rede ist hier von „Konzertangeboten“, nicht tatsächlich stattfindenden Konzerten; die Klangkörper machen also ein Versorgungsangebot, das nachgefragt werden kann. „Neben“, außer diesen Konzertangeboten „entwickeln die Klangkörper“ etwas „weiter“, sie nehmen also etwas, was bereits besteht, und führen es auf dem Weg seiner Entwicklung weiter, verändern es oder verbessern es: nämlich „eigene innovative Projekte und Formate“. „Projekte“ können Unternehmungen oder Vorhaben aller Art sein; „Formate“ bezeichnet zunächst die Maße oder verschiedene Formen von etwas, bezieht sich aber im Kontext dieses Papiers mit einiger Wahrscheinlichkeit auf „Sendeformate“, also Arten von Inhalten, die vom Rundfunk gesendet werden. Über diese „Projekte und Formate“ erfahren die Leser:innen nur, dass es „eigene“ seien, dass sie den Klangkörpern also in irgendeiner Form bereits gehören, bevor sie von ihnen weiterentwickelt werden – vielleicht in dem Sinn, dass die Klangkörper sie erfunden haben, oder dass sie den Klangkörpern speziell zugewiesen wurden – sowie, dass sie „innovativ“ seien, also etwas Neues einführen oder etwas Bestehendes erneuern. Die Klangkörper „setzen damit […] neue Standards“; sie können also laut den Verfasser:innen neu „setzen“, festlegen, postulieren, was der „Standard“ ist, was üblich ist, was normal ist, was man erwarten kann. Diese Standards gälten „für den Rundfunk selbst, aber auch für die Musikszene“ – die Klangkörper setzten die Standards also für sich selbst sowie für andere, nämlich jene, die der „Musikszene“ angehören. „Musikszene“ scheint ein sehr umfassender Begriff zu sein, da auch Stilrichtungen impliziert sein können, die im Repertoire der Rundfunkorchester, -bigbands und -chöre in der Regel nicht repräsentiert sind, etwa Volksmusik, Hip-Hop oder elektronische Musik. Ob ein:e Straßenmusiker:in oder ein:e Produzent:in elektronischer Musik sich tatsächlich an Standards orientiert, die ein Rundfunkklangkörper setzt, scheint fraglich. Der Satz ist an sich beschreibend, es wird nicht erklärt, ob oder warum Innovationen und Neuerungen erstrebenswert seien.
5. Fazit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Begründung für die Notwendigkeit des Erhalts der Rundfunkklangkörper entlang einer Handvoll Argumentationsmuster verläuft, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Erfüllen eines Auftrags: Es gibt einen Auftrag, den die Klangkörper erfüllen sollen: den Kultur- und Bildungsauftrag, der im Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag rechtlich fixiert ist. Den Verfasser:innen scheint es wichtig zu sein, darzustellen, dass die Klangkörper ihrer Pflicht nachkommen und auch gegen Widerstände, z.B. während der Coronapandemie, alles dafür tun, den Auftrag zu erfüllen. Auch die Überschrift des Papiers, „#WirSindKulturauftrag“, bezeugt, wie stark sich die Klangkörper offenbar mit dem Auftrag identifizieren.
Exzellenz: Der Begriff „Exzellenz“ wird sehr häufig verwendet, die Autor:innen scheinen deutlich machen zu wollen, dass die Klangkörper nicht nur einige unter vielen seien, sondern zu den Besten, Herausragendsten gehörten.
Ansehen: Die Autor:innen beschreiben immer wieder Beispiele von Beliebtheit oder Ansehen, die die Rundfunkklangkörper unter anderen Personen oder Institutionen genössen – etwa der Gewinn von Auszeichnungen, Jubel oder Tränen als Anzeichen des Gefallens oder der Rührung bei Auftritten der Klangkörper, die Zusammenarbeit mit anderen exzellenten Akteur:innen.
Normatives Kulturverständnis: Der Begriff Kultur wird im Positionspapier nicht definiert, scheint jedoch positiv besetzt zu sein. Es liegt offenbar ein normatives Verständnis von Kultur vor, das „auf einer wertenden Gegenüberstellung bzw. einer Auszeichnung bestimmter ästhetischer Phänomene, Objekte und Praktiken, die in einer Gesellschaft hochgeschätzt und durch Traditionsbildung bewahrt werden“ (Nünning, o. J.) beruht. Sport und Unterhaltung scheinen etwa nach Sichtweise der Autor:innen nicht zum Bereich der Kultur zu gehören.
Kulturproduktion: Der Rundfunk gilt den Verfasser:innen als „Kulturproduzent“ – entsprechend werden hin und wieder Produkte, im Sinne von nicht genauer definierten Projekten und Angeboten, aufgelistet, die der Rundfunk zur Verfügung stellt; ein gewisser Produktivismus scheint hier durch, wenn in der Argumentation allein die Tatsache zu genügen scheint, dass die Klangkörper verschiedene Dinge produzieren. Der Rundfunk tritt in dieser Argumentationslinie zudem als versierter marktwirtschaftlicher Akteur auf, der es versteht, seine Ware attraktiv zu präsentieren.
Bildung und Nachwuchsförderung: Den Autor:innen scheint es wichtig, Beispiele dafür zu liefern, wie sich die Rundfunkklangkörper für Kinder und Jugendliche oder den „musikalischen Spitzennachwuchs“ einsetzen. Bildung ist dabei einerseits Teil des Auftrags der Klangkörper, andererseits wird offensichtlich vorausgesetzt, dass den Leser:innen an musikalischer Nachwuchsförderung, die über den Schulunterricht hinausgeht, gelegen ist.
Einzigartigkeit, Tradition, Großräumigkeit: Alle drei Aspekte klingen im Positionspapier mehrmals in unterschiedlicher Form an. Dass die deutschen Rundfunkklangkörper auf irgendeine Weise weltweit einzigartig zu sein scheinen, dass sie seit geraumer Zeit bestehen, dass ihre Aktivitäten auch über die Sendegebiete hinaus und unter Umständen international stattfinden, scheint ihnen für die Autor:innen einen Wert zu verleihen, den sie vor den Leser:innen nicht genauer erläutern müssen. Es wird Einigkeit darüber vorausgesetzt, dass Einzigartiges erhalten werden solle, dass eine weit zurückreichende Geschichte ein Grund für die Notwendigkeit des Weitererhalts sei, dass internationale Bekanntheit für Qualität spreche.
Insgesamt berufen sich die Autor:innen also häufig auf mit den Lesenden geteiltes Regelwissen. Es wird vorausgesetzt, dass etwa internationales Ansehen als etwas Erstrebenswertes gilt, dass Einzigartigkeit einen Wert darstellt, dass Leser:innen mit den Begriffen „Kultur“ und „Bildung“ etwas verbinden, ohne dass die Verfasser:innen dies näher erklären müssten.
Besonders auffällig in seiner mangelhaften Erläuterung bei häufiger Erwähnung erscheint der Begriff der „Exzellenz“. Es werden zwar Belege dafür angeführt, dass die Klangkörper von anderen als exzellent betrachtet würden, aber es wird keine Erklärung gegeben, was Exzellenz für ein Sinfonieorchester, eine Bigband oder einen Chor genau bedeutet. Es scheint auf den Berufsverband unisono ebenso wie auf das Feld der Bildung zuzutreffen, wenn Peter feststellt, Exzellenz ließe sich „als eine bildungspolitische Ratio rekonstruieren, in der sich ökonomische Rationalität, wettbewerbliche und stratifizierende Technologien und die Subjektbilder von High Potentials und Talenten zu einem dichten Gefüge aufeinander verwiesener Elemente verbinden, das kaum noch hinterfragt wird“ (Peter, 2019, S. 25). Auch die Autor:innen des Positionspapiers scheinen Begriffe wie „Exzellenz“, „Top-Qualität“, „Spitzennachwuchs“, nicht zu hinterfragen, sondern als Teil einer allgemein zu verfolgenden Maxime zu akzeptieren.
Sofern davon ausgegangen werden kann, dass sich die Verantwortlichen für die Finanzierung des Rundfunks in ähnlichen Sinnstrukturen bewegen wie die Autor:innen des Positionspapiers, mag das Papier als Verteidigung für die Notwendigkeit des Erhalts der Rundfunkklangkörper zweckdienlich sein. Sollte das Positionspapier dagegen auf eine Lebenswelt treffen, deren Regeln beispielsweise stärker von einer „schwarzen Null“ im Bilanzbuch geprägt sind als von einem Leitbild wie Exzellenz oder Tradition, dann kann das Positionspapier bei genauerem Betrachten keine stichfesten Argumente liefern, warum etwa ein Sinfonieorchester, das sich nicht durch Eintrittsgelder finanzieren kann, dessen Angebot also nicht auf ausreichende Nachfrage trifft um sich selbst zu tragen, dennoch öffentlich finanziert werden soll. Und sollte sich das in Politik und Öffentlichkeit vorherrschende Kulturverständnis ändern, wäre auch ein rechtlich fixierter „Kultur- und Bildungsauftrag“ kein Garant mehr für das Fortbestehen der Rundfunkklangkörper.
Die Frage, warum der Erhalt der klassischen Musik in Deutschland grundsätzlich wichtig ist und gefördert werden sollte, warum die Öffentlichkeit ein Interesse an derartigen Maßnahmen haben sollte, wird also in diesem Positionspapier nicht ausreichend beantwortet. Nur in sehr wenigen Fällen, wenn etwa von Rührung oder Begeisterung unter Zuhörer:innen die Rede ist, scheinen die Autor:innen überhaupt in den Blick zu nehmen, wie Musik, also das wesentliche „Produkt“ der Ensembles, von Menschen aufgenommen wird und was sie bewirkt.
Möglicherweise ist die Frage nach der Bedeutung von klassischer Musik zu groß für ein Positionspapier, das sich mit der Bedrohung einer bestimmten Art von Klangkörper innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen auseinandersetzt. Jedoch wäre ein Verband wie unisono vermutlich in einer guten Position, um eine Debatte über dieses Thema anzustoßen, worin dieser Wert besteht und wie dieser einer Öffentlichkeit vermittelt werden kann, deren Interesse an klassischer Musik sich im Rückgang zu befinden scheint. Würde diese Debatte in größerem Rahmen geführt, könnte sich dies nicht zuletzt auf die Situation der Verbandsmitglieder in vielerlei Hinsicht positiv auswirken.
[1] Der Satz wird im weiteren Verlauf des Textes wiederholt und durch fette und kursive Schrift in einem farbig hinterlegten Kasten hervorgehoben. Die Verfasser:innen scheinen ihn für besonders wichtig oder aussagekräftig zu halten, vielleicht bringt er etwas auf den Punkt, das ihnen wichtig ist.
[2] Das Thema Kürzungen wurde tatsächlich in einem früheren Teil des Positionspapiers bereits genauer ausgeführt.
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